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WP Praxis Nr. 2 vom Seite 52

Ein Jahr KAM-Berichterstattung

Empirische Analyse zum erweiterten Bestätigungsvermerk in Deutschland

Melina Heilmann, M.Sc., Dr. Johanna Rematzki und Prof. Dr. Christiane Pott

Key Audit Matters (KAM) als Bestandteil des neuen Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n. F. stellen eine wesentliche inhaltliche Ausweitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers dar. Durch die Offenlegung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte soll das bisher übliche Formeltestat durch eine unternehmensindividuelle Berichterstattung ersetzt werden, um den Informationswert des Berichtsformats zu steigern. Erstmalig verpflichtend mussten Abschlussprüfer in Bestätigungsvermerken zu Jahres- und Konzernabschlussprüfungen in Deutschland bei „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (§ 319a Abs. 1 HGB; Public Interest Entities – PIE) besonders wichtige Prüfungssachverhalte mitteilen. Im vorliegenden Beitrag wird die Ausgestaltung der KAM-Berichterstattung in den Bestätigungsvermerken von DAX-, TecDAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen analysiert. Ziel ist es, insbesondere branchenspezifische Unterschiede der KAM-Berichterstattung aufzudecken sowie die Lesbarkeit des neuen Bestätigungsvermerks zu untersuchen.

Zülch, Prüfungsprozess, infoCenter NWB VAAAE-25215

Kernaussagen
  • Abschlussprüfer mussten in Deutschland erstmalig verpflichtend besonders wichtige Prüfungssachverhalte (sog. ...

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