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infoCenter (Stand: November 2022)

Prüfungsprozess

Prof. Dr. Henning Zülch

1. Definition

Unter dem Prüfungsprozess wird der Prozess der Abschlussprüfung verstanden. Dieser lässt sich in die folgenden Phasen unterteilen, die nachfolgend dargestellt werden:

  1. Aktivitäten, die zur Annahme des Prüfungsauftrags durchgeführt werden (Auftragsannahme und Auftragsfortführung).

  2. Aktivitäten, die der Vorbereitung einer Abschlussprüfung im weiteren Sinne dienen (strategische Prüfungsplanung).

  3. Aktivitäten, die der Vorbereitung einer Abschlussprüfung im engeren Sinne dienen (Planung der Postenprüfung).

  4. Aktivitäten, die der Durchführung einer Abschlussprüfung dienen (Prüfungsdurchführung).

  5. Aktivitäten zur Beendigung einer Abschlussprüfung sowie der sich daran anschließenden Berichterstattung (Schlussphase sowie Berichterstattung).

  6. Aktivitäten zur Sicherung der Prüfungsqualität (Qualitätssicherung).

2. Auftragsannahme sowie -fortführung

Vor der Annahme eines neuen Abschlussprüfungsmandats analysiert der Abschlussprüfer u. a. im Vorfeld das damit verbundene Risiko. Basis dieser Risikobeurteilung ist eine umfangreiche Analyse des zu prüfenden Unternehmens. Hierfür werden Gespräche mit der Geschäftsleitung geführt, Branchenanalysen erstellt sowie Hintergrundinformationen über das zu prüfende Unternehmen eingeholt. Sollte die Branchenanalyse zu dem Ergebnis führen, dass für die Prüfung eines Unternehmens spezielles Branchen-Know-how benötigt wird, wie dies beispielsweise bei der Prüfung von Unternehmen aus der Versicherungs- und Bankenbranche der Fall ist, muss der Abschlussprüfer dies bei der Auswahl des Prüfungsteams berücksichtigen.

Neben der fachlichen Qualifikation des Prüfungsteams muss der Abschlussprüfer ebenso sicherstellen, dass er über genügend personelle Ressourcen verfügt, um die erforderlichen Prüfungshandlungen durchführen zu können. Wenn der Abschlussprüfer zu dem Ergebnis gelangt, dass er nicht über die erforderlichen fachlichen sowie personellen Ressourcen verfügt, darf dieser den Prüfungsauftrag nicht annehmen, da er sonst gegen die ihm auferlegte berufsrechtliche Sorgfaltspflicht verstößt. Für den Fall, dass der Abschlussprüfer das mit dem Auftrag verbundene Risiko eingehen kann und möchte, vereinbart der Abschlussprüfer in der Regel schriftlich mit dem Mandanten die Bedingungen des Prüfungsauftrags in einem Auftragsbestätigungsschreiben.

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