Finanzierung verstehen
11. Aufl. 2019
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Kapitel 2. Finanzplanung
2.1 Problemstellung
2.1.1 Begriff Liquidität
2000Das Kernproblem der finanzwirtschaftlichen Planung ist die Wahrung der Liquidität, des Flüssigseins einer Wirtschaftseinheit. Die Liquidität ergibt sich aus den Zahlungseingängen und -ausgängen. Die Wahrung der Liquidität ist ein strenger Anspruch an alle Unternehmungen, der ihnen vom Gesetzgeber auferlegt wird. Die Strenge dieses Anspruchs kommt darin zum Ausdruck, dass seine Verletzung das Ende des Unternehmens bedeuten kann: Nach geltendem Recht drohen Konkurs oder gerichtlicher Vergleich, wenn zwingend fällige Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt werden. Das gilt auch für ein mit Gewinn arbeitendes Unternehmen. § 17 InsO bestimmt:
Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Neben der offenkundigen gegenwärtigen Zahlungsunfähigkeit kann auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren sein, sofern der Schuldner das Verfahren beantragt (§ 18 InsO). ...