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BFH 31.10.2018 III B 77/18, StuB 2/2019 S. 90

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

(1) Die Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und (sonstigen) Masseverbindlichkeiten richtet sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung (vgl. ständige BFH-Rechtsprechung). Eine Steuerforderung ist insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist. (2) Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen. Im Fall der Einnahmen-Überschussrechnung ist dies nach dem Zuflussprinzip erst mit tatsächlicher Vereinnahmung der Fall (vgl. NWB LAAAE-89753, BStBl 2016 II S. 852 = Kurzinfo StuB 2015 S. 475 NWB QAAAE-93025; Bezug: § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4, § 38 InsO; § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1 EStG).

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