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BBK Nr. 2 vom

Der Brexit als Herausforderung für die englische Limited

Thomas C. Wolf

Die Rechtsform der englischen Limited erfreute sich zunächst großer Beliebtheit, sollte sie doch eine kostengünstige, flexible und vor allem ohne große Mindestkapitalanforderungen auskommende haftungsbeschränkende Rechtsform sein. Mehrere 10.000 solcher Limiteds sollen seither gegründet worden sein. Durch die „UG (haftungsbeschränkt)“ als „GmbH-Variante“ hatte der Gesetzgeber den Limited-Boom gebrochen. Für die verbliebenen Gesellschaften in der Rechtsform der Limited stellt der bevorstehende Brexit nunmehr aber eine ernste Herausforderung dar.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Rückkehr der Limited in eine innerdeutsche Gesellschaftsrechtsform gestaltet sich dabei schwierig und erfordert es, in Teilen rechtliches Neuland zu betreten. Insbesondere in- und ausländische gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen gilt es gleichermaßen zu beachten und zu lösen.

Eine praktikable allgemeingültige Vorgehensweise erscheint derzeit nicht in Sicht, was dazu führt, dass die Verantwortlichen nicht umhinkommen werden, Rechtsrat einzuholen, was zu weiteren Kosten führt.

Nichtstun dürfte aber auch keine Handlungsalternative sein.

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