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Der Brexit als Herausforderung für die englische Limited
Handlungsalternativen für „den Weg zurück“
[i]Erichsen, Brexit: Auswirkungen auf Unternehmen prüfen und Strategie anpassen, NWB-BB 8/2016 S. 231 NWB JAAAF-78220 Mit den EuGH-Urteilen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire“ zur europäischen Niederlassungsfreiheit war der Weg für die englische Limited in Deutschland über die Anwendung der sog. Gründungstheorie geebnet. Diese Rechtsform erfreute sich zunächst großer Beliebtheit, sollte sie doch eine kostengünstige, flexible und vor allem ohne große Mindestkapitalanforderungen auskommende haftungsbeschränkende Rechtsform sein. Rund 30.000 solcher Limiteds sollen seither gegründet worden sein, andere sprechen sogar von rund 40.000. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom reagierte der deutsche Gesetzgeber und „erschuf“ mit § 5a GmbHG die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als „GmbH-Variante“ (im Folgenden abgekürzt als: UG) und Alternative zur Limited – seitdem ist der Limited-Boom gebrochen. Für die verbliebenen Gesellschaften in der Rechtsform der Limited stellt der bevorstehende Brexit nunmehr aber eine ernste Herausforderung dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Übergangsregelung
[i]Neumann-Tomm, Die englische Limited mit deutschem Verwaltungssitz, IWB 13/2017 S. 488 NWB PAAAG-49392 Derzeit sollen noch ca. 8.000 bis 10.000 Limiteds ...