Investmentsteuer | Erträge aus sog. Madoff-Fonds (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Madoff-Fonds herausgegeben (/18/10009).
Hierin stellt das BMF u.a. klar,
dass bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen ist. In allen anderen Fällen sind die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben Ausführungen zu folgenden Themen:
Betroffene Fonds
Erstattung bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer durch den Entrichtungspflichtigen
Erstattung der Kapitalertragsteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens
Vorabpauschale bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen
Behandlung von Veräußerungsgewinnen/Verlusten
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB KAAAH-04238