Online-Nachricht - Freitag, 04.01.2019

Investmentsteuer | Erträge aus sog. Madoff-Fonds (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Madoff-Fonds herausgegeben (/18/10009).

Hierin stellt das BMF u.a. klar,

dass bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen ist. In allen anderen Fällen sind die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben Ausführungen zu folgenden Themen:

  • Betroffene Fonds

  • Erstattung bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer durch den Entrichtungspflichtigen

  • Erstattung der Kapitalertragsteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens

  • Vorabpauschale bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen

  • Behandlung von Veräußerungsgewinnen/Verlusten

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-04238