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BMF 06.12.2018 IV B 5-S 1341/11/10004-09, IWB 24/2018 S. 917

BMF | Schreiben in Reaktion auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache „Hornbach Baumarkt“

Das BMF hat zur Anwendung des § 1 AStG Stellung genommen (Schreiben v.  - IV B 5 - S 1341/11/10004-09) und auf das „Hornbach Baumarkt“ NWB PAAAG-86743 reagiert. Insbesondere hatte der EuGH darin entschieden, dass eine Regelung dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises einräumen muss, dass Bedingungen aus wirtschaftlichen Gründen vereinbart wurden, die sich aus seiner Stellung als Gesellschafter der gebietsfremden Gesellschaft ergeben und so (verkürzt) nicht fremdübliche Bedingungen im Einzelfall rechtfertigen zu können (s. dazu auch Bühl/Retzer, IWB 14/2018 S. 562 NWB CAAAG-89348).

Das BMF konzidiert, dass demzufolge eine Korrektur nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG unterbleiben muss, soweit der Steuerpflichtige sachbezogene, wirtschaftliche Gründe nachweisen kann, ...

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