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§ 1 AStG nur unter bestimmten Voraussetzungen mit EU-Recht vereinbar
„Hornbach-Baumarkt“
[i]EuGH, Urteil v. 31.5.2018 - Rs. C-382/16 „Hornbach-Baumarkt“ NWB PAAAG-86743 Am veröffentliche der Europäische Gerichtshof das seitens der Verrechnungspreiswelt mit Spannung erwartete Urteil in der Rechtssache „Hornbach“ zu dem aus einem Rechtsstreit gegen das Finanzamt Landau erwachsenen Vorabentscheidungsersuchen des FG Rheinland-Pfalz zur Vereinbarkeit von § 1 AStG mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 i. V. mit Art. 54 AEUV). Durch dieses Urteil bestätigt der EuGH seine frühere Rechtsprechung aus dem ähnlich gelagerten „SGI“-Fall und die grundsätzliche Europarechtskonformität einer Verrechnungspreiskorrekturnorm wie dem § 1 AStG, solange sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist. Der EuGH urteilte bereits in der Rechtssache „SGI“, dass „wirtschaftliche Gründe“ ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz unter Umständen rechtfertigen können. Genaueres dazu führte er damals jedoch nicht aus. Aus dem aktuellen Urteil – und darin liegt die Brisanz – wird ersichtlich, wann der EuGH wirtschaftliche Gründe für ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz tatsächlich akzeptiert. Diese Möglichkeit wirft bei näherem Hinsehen allerdings einige grundsätzliche ...