Online-Nachricht - Donnerstag, 22.11.2018

Rechnungslegung | IFRS 17 tritt voraussichtlich ein Jahr später in Kraft (WPK)

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat sich dafür ausgesprochen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 17 vorbehaltlich einer 2019 durchzuführenden öffentlichen Konsultation um ein Jahr zu verschieben. Demnach wäre der Standard auf Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem beginnen. Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Hintergrund sind aktuelle Überlegungen des IASB, IFRS 17 weiter zu ändern. Darüber soll in der Dezembersitzung beraten werden. Deshalb und aufgrund der ohnehin weitreichenden Änderungen, die aus IFRS 17 erwartet werden, wird die Verschiebung als sachgerecht erachtet.

Hinweis:

Das IASB hat auch beschlossen, die vorübergehende Befreiung der Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 um ein Jahr zu verlängern, sodass IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig angewendet werden können.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der IFRS Foundation.

Quelle: WPK, Pressemitteilung v. 21.11.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-00363