Online-Nachricht - Freitag, 16.11.2018

Berufsrecht | Modularisierung des Wirtschaftsprüfer-Examens (WPK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Entwurf einer "Verordnung zur Änderung der Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131I der Wirtschaftsprüferordnung" veröffentlicht. Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Hintergrund: Im ersten Durchlauf des Examens bestehen nur ca. 20 Prozent der Personen, die eine Vollprüfung absolvieren, das Wirtschaftsprüferexamen. Dementsprechend gilt das Wirtschaftsprüferexamen als eines der schwierigsten Examen in Deutschland. Die Zahl der Vollprüfungen nimmt seit Jahren kontinuierlich ab und hat sich zwischen 2004 und 2017 nahezu halbiert.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Die Verordnung soll das Wirtschaftsprüfungsexamen modernisieren und das modularisierte Prüfungsverfahren einführen.

  • Die WPK richtet sich darauf ein, erstmals die Prüfung II/2019 in modularisierter Form durchzuführen, vorausgesetzt die Verordnung wird zeitgerecht veröffentlicht.

  • Für Prüfungsteilnehmer, die nach der noch geltenden Prüfungsordnung eine sogenannte Ergänzungsprüfung abzulegen haben, soll es eine Übergangsregelung geben. Sie sollen auf Antrag in die Modularisierung wechseln können. Das betrifft einerseits Kandidaten, denen im Prüfungstermin I/2019 eine Ergänzungsprüfung auferlegt werden wird, andererseits Kandidaten aus vorhergehenden Prüfungsterminen, die eine ihnen auferlegte Ergänzungsprüfung noch ablegen können.

Hinweis:

Den Referentenentwurf für die Verordnung finden Sie auf der Homepage des BMWi.

Die Stellungnahme der WPK zum Entwurf finden Sie auf der Homepage der WPK.

Quelle: WPK, Pressemitteilung v. 13.11.2018 und BMWi, Pressemitteilung v. 24.10.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-99639