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BGH 17.10.2018 VIII ZR 94/17, NWB 46/2018 S. 3367

Mietverhältnis | Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung

Die erklärte Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 558 Abs. 1, § 558a Abs. 1 BGB ist nicht vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen erfasst. Dem Mieter steht daher ein dahingehendes Widerrufsrecht nicht zu.

Anmerkung:

Mit dem in § 312 Abs. 4 Satz 1 BGB vorgesehenen Widerrufsrecht des Mieters einer Wohnung soll Fehlentscheidungen aufgrund der [i]Langenkämper, Vermietung und Verpachtung, infoCenter NWB BAAAB-13237 Gefahr psychischen Drucks sowie dem typischerweise bestehenden Informationsdefizit des Mieters begegnet werden. Dieser Zielsetzung des Gesetzes tragen die in den §§ 558 ff. BGB vorgesehenen Bestimmungen bereits uneingeschränkt Rechnung. Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter zu begründen. Damit soll dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden, die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu überprüfen. Schon dadurch kann d...

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