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StuB Nr. 21 vom Seite 761

Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten seit Inkrafttreten von § 15b EStG

Grundsatzentscheidung des

RA/StB Bernd Keller

Bislang sind bei geschlossenen Personengesellschaftsfonds die in der Anfangsphase typischerweise anfallenden Aufwendungen für die Fondskonzeption und -etablierung gemäß der auf die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO gestützten Rechtsprechung des BFH als Anschaffungskosten „zwangsweise“ zu aktivieren gewesen. Nunmehr hat der IV. Senat beim jedoch entschieden, dass mit Einführung des § 15b EStG als spezielle Verlustverrechnungsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen ab Ende 2005 diese Rechtsprechung nicht mehr anzuwenden ist, sondern die Fondsetablierungskosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind.

Kernfragen
  • Was war Gegenstand des Rechtsstreits?

  • Wie hat der BFH entschieden?

  • Was bedeutet das Urteil für die Beratungspraxis?

I. Modellhafte Gestaltungen bei geschlossenen Fonds und Fonds etablierungskosten

1. Vorbemerkungen

[i]Moritz, Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung, KSR 8/2018 S. 8 NWB BAAAG-90043Beck, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 3. Aufl. 2018, § 15b NWB OAAAG-64350 Der Anleger, der sich als Gesellschafter an einem geschlossenen Fonds in Form einer Personengesellschaft beteiligt, erzielt aus seiner Beteiligung regelmäßig als Mitunterne...

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