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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 32/17

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Widerruf einer Steuerberaterbestellung: Keine Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls bei Löschungsfähigkeit aller Einträge im Schuldnerverzeichnis

Leitsatz

1. Es ist nicht ausreichend, um die durch die Eintragung entstandene Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, dass am Tag der mündlichen Verhandlung alle Einträge im Schuldnerverzeichnis löschungsfähig sind. Aus einem solchen Nachweis getilgter Forderungen und der dadurch bewirkten Löschung der Eintragung ergibt sich nicht automatisch, dass der Steuerberater wieder in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Es können weiterhin Schulden vorhanden sein, die (noch) nicht zu einer Eintragung ins Register geführt haben.

2. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist unter Berücksichtigung der dem Steuerberater obliegenden Darlegung seiner Vermögensverhältnisse nicht widerlegt worden, wenn das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen kann, dass der Kläger im Zeitpunkt der Entscheidung wieder in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GAAAG-96774

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.02.2018 - 6 K 32/17

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