
Auflage 4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65344-5
Onlinebuch Einkommensteuergesetz Kommentar
- Besitzen Sie das Produkt bereits, melden Sie sich an.
- Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.
- Sie befinden sich in einer älteren Auflage. Wechseln Sie jetzt zur aktuellen Auflage.
Dokumentvorschau
§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG = BStBl 2019 I 654).
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2016, Rz. 906 ff.
Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Datenübermittlungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern an die Familienkassen.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die aktuelle Vorschrift des § 69 EStG wurde mit Wirkung zum mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. in das EStG eingefügt. Gemäß § 52 Abs. 49a EStG ist § 69 EStG in der am geltenden Fassung allerdings erstmals anzuwenden am . Die vorherige Fassung des § 69 EStG betraf den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit (s. Kommentierung zu NWB FAAAF-48665). Diese Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem VZ 2016 aufgehoben worden.
3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich s. KKB/Hillmoth, § 31 EStG Rz. 6.
4Verhältnis zu anderen Vorschriften: Die Vors...