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FG Köln Urteil v. - 2 K 1386/17 EFG 2018 S. 1840 Nr. 21

Gesetze: UStDV § 61 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1, UStG § 14 Abs 4, UStDV § 31 Abs 3, UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung; formelle Anforderungen an Rechnung

Leitsatz

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss grundsätzlich die in § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben enthalten. Der Gegenstand der Rechnung ergibt sich im Streitfall hinreichend deutlich aus der Formulierung „Nachberechnung Umsatzsteuer” unter Anführung der in Bezug genommenen Rechnungen, hinsichtlich derer die USt nachberechnet wurde. Dies genügt für eine Beschreibung des Abrechnungsgegenstands, denn gem. § 31 Abs. 3 UStDV ist der Verweis auf andere Geschäftsgrundlagen zur Identifizierung der abgerechneten Leistung zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2018:0215.2K1386.17.00

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 11
DStRE 2019 S. 438 Nr. 7
EFG 2018 S. 1840 Nr. 21
CAAAG-96356

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FG Köln, Urteil v. 15.02.2018 - 2 K 1386/17

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