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FG Köln Urteil v. - 2 K 1259/19

Gesetze: UStG § 14 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1

Umsatzsteuer; Geltendmachung einer Vorsteuervergütung aus Anzahlungsrechnung; Vorsteuervergütungsantrag

Leitsatz

1. Bei Anzahlungsrechnungen ist ein Vorsteuerabzug grds. nur aufgrund dieser Rechnungen und nicht aufgrund der späteren End- bzw. Schlussrechnungen möglich.

2. Bei unzureichenden Angaben in einem Vorsteuervergütungsantrag hat die Finanzverwaltung die fehlenden Informationen aus den ihr vorliegenden Rechnungen zu entnehmen. Soweit diese nicht mit dem Antrag eingereicht wurden, die Finanzverwaltung diese jedoch für erforderlich hält, ist sie grds. daran gehindert, den Antrag allein unter Verweis auf fehlende Unterlagen abzulehnen, und stattdessen gehalten, die Nachreichung vom Antragsteller einzufordern.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2021:0519.2K1259.19.00

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 33
DStRE 2022 S. 1125 Nr. 18
AAAAH-95308

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 19.05.2021 - 2 K 1259/19

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