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Arbeitgeber stellen sich dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Umsetzung der Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen – der Teufel steckt im Detail
[i]Kritisch Dommermuth/Schiller, NWB 36/2017 S. 2738Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum in Kraft getreten. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuerungen für die betriebliche Altersversorgung, darunter die Weitergabe der Beitragsersparnis auf Entgeltumwandlungen (Zuschusspflicht des Arbeitgebers), die ab dem gilt. Aufgrund des seit dem Jahr 2002 bestehenden Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer in den allermeisten Fällen den Zuschuss auch einfordern, so dass sich Arbeitgeber dem Thema i. d. R. stellen müssen. Die Umstellung der Versorgungssysteme ist in arbeitsrechtlicher [i]Doetsch, Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen NWB QAAAE-52794 Hinsicht wie auch im Rahmen der Entgeltabrechnung zwingend. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zuschusspflicht ist Arbeitgebern vor allem an der Vermeidung zusätzlicher Kosten und Haftungsrisiken gelegen. Anhand von vier repräsentativen Beispielen sollen an dieser Stelle Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen weitergegeben werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Theorie vorweg
1. Das Wichtigste zur Zuschusspflicht
[i]Ersparnis an SozialversicherungsbeiträgenDer wohl wichtigste Impuls für Arbeitgeber, das BRSG im Betrieb umzusetzen, ist der Umgang mit de...