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PiR 10/2018 S. 301

Klarstellung des Erstanwendungszeitpunkts der DRSC-Interpretation Nr. 4

Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hatte am die DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 4 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (DRSC Interpretation Nr. 4) veröffentlicht. Hintergrund ist eine im Jahr 2017 an das IFRS IC adressierte Frage zur Anwendbarkeit von IAS 12 bei der Bilanzierung von Zinsen und Strafen im Kontext mit Ertragsteuern (sog. ertragsteuerliche Nebenleistungen). Das IFRS IC hatte seinerzeit das Thema aber nicht abschließend geklärt und lediglich festgehalten, dass kein Wahlrecht bzgl. IAS 12 oder IAS 37 bestehe, sondern die Standardauswahl sachverhaltsabhängig zu entscheiden sei. Kriterien für die Sachverhaltsbeurteilung, ob ein zu zahlender oder zu empfangener Betrag für Zinsen und Strafen eine Ertragsteuer darste...

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