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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1026

Das Baukindergeld zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

Martin Hilbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-95539 Anders als bei früheren Förderinstrumenten ist die Finanzverwaltung beim Baukindergeld außen vor. Denn dieser Zuschuss wurde als Förderprogramm der KfW ausgestaltet und wird dort unter dem Förderprogramm 424 bereitgestellt. Seit dem können entsprechende Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt des Antragstellers leben muss. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf max. 90.000 € pro Jahr plus 15.000 € für jedes weitere Kind betragen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Das Baukindergeld im Überblick:


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Was wird gefördert?
  • Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
  • Berücksichtigt werden Vorhaben aufgrund notarieller Kaufverträge und Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die seit dem neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Nach dem jeweiligen Landesrecht anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts von der Anzeige Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach ...

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