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Das Baukindergeld zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
Das Förderprogramm 424 der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Baukindergeld den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Ob dieses Förderziel tatsächlich erreicht werden kann, wird vielfach kritisch gesehen. So hat sich der Bundesrechnungshof bereits am zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuschuss kritisch geäußert. Neben den erheblichen finanziellen Folgen bestünden bedenkenswerte inhaltliche Aspekte, wie Mitnahmeeffekte und Immobilienpreissteigerungen. Wegen der gehörigen Verwaltungskosten von ca. 3,5 % der Gesamtmittel bezeichnete die Presse (Die Welt v. ) Seehofers Prestigeprojekt als offiziell ineffizient.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in
I. Ansturm auf die Förderung
[i]Pro Kind zehn Jahre 1.200 € jährlichAnders als bei früheren Förderinstrumenten, wie z. B. der Eigenheimzulage, ist die Finanzverwaltung beim Baukindergeld außen vor. Denn das Baukindergeld wurde als Förderprogramm der KfW ausgestaltet und wird dort unter dem Förderprogramm 424 bereitgestellt. Für...