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Non-going concern: Was nun?
Ein Fallbeispiel
Bei der Erstellung des Jahres- oder Konzernabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Auch wenn die wirtschaftliche Lage in Deutschland derzeit noch hervorragend erscheint, kommt es immer wieder zur Aufgabe von Unternehmen. Insbesondere die eingetretene Insolvenz, wie bei Air Berlin, Alno oder Beate Uhse, eine drohende Insolvenz oder auch der Beschluss zur Liquidation eines Unternehmens können zur Aufgabe der Fortführungsannahme führen.
Going-Concern-Check, Checkliste NWB UAAAC-35125
Auf welcher Grundlage ist bei Aufgabe der Fortführungsannahme zu bilanzieren?
Kommt es durch die Aufgabe der Fortführungsannahme zu erheblichen Auswirkungen?
Überzeugen die Vorschläge in IDW RS HFA 17 zur Bilanzierung bei Aufgabe der Fortführungsannahme?
I. Die Bedeutung von going concern
[i]Dißars, Rechnungslegung in der Krise eines Unternehmens, StuB 9/2018 S. 309 NWB GAAAG-82313 Mujkanovic, Probleme mit Going Concern und Folgen für das Prüfungsurteil, WP Praxis 4/2018 S. 116 NWB HAAAG-79113 Mujkanovic, Going Concern und Prüfungsvorgehen – Alles neu durch IDW EPS 270 n. F.?, WP Praxis 3/2018 S. 81 NWB EAAAG-73301 Sikora, Erstellung einer bilanzrechtlichen Going-concern-Prognose, BBK 12/2018 S. 577 NWB YAAAG-85661 Wird die Fortführungsannahme im Einzelfall aufgegeben, was auch als non-going concern oder break-up bezeichnet wird, stellt sich die Frage nach den Folgen für den Abschluss. Konkrete gesetzliche...