BBK Nr. 17 vom Seite 789

Zur Praxis der (Umsatzsteuer-)Nachschau

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

[i]Überraschungsbesuch vom FinanzamtFür den Unternehmer ist es ein Moment voller Stress: Ein Finanzbeamter steht vor der Tür und begehrt Einblick in die Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere oder Rechnungen. Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- oder – neu – Kassen-Nachschau heißt das Zauberwort. Der Steuerpflichtige soll uneingeschränkt Auskunft erteilen und dem Prüfer den Zugriff auch auf seine digitalen Daten ermöglichen. Obwohl eigentlich ein verfahrensrechtliches Thema, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen nicht im ursprünglich geplanten § 88b AO angesiedelt, sondern spezielle Regelungen unsystematisch in den Einzelsteuergesetzen mit § 27b UStG und § 42g EStG geschaffen; die Kassen-Nachschau ist konsequenterweise ähnlich merkwürdig platziert im § 146b AO.

[i]Nachschauen von jeher umstrittenSchon von Anfang an standen die Nachschauen, insbesondere die Umsatzsteuer-Nachschau, in der Kritik, weil die Regelungen es der Finanzverwaltung ermöglichen, die Vorschriften über die Außenprüfung zu unterlaufen; § 27b Abs. 4 UStG sagt auch in aller Deutlichkeit, dass „Beifang-Erkenntnisse“ aus anderen Steuerarten verwertet werden dürfen. Die Frage ist aber: Darf das Finanzamt ohne Nennung des Anlasses und ohne konkretes Ziel den Unternehmer quasi „überfallen“? Denn eine Nachschau ist ein erheblicher Eingriff in ein Unternehmen; dies illustrieren einige Kassen-Nachschauen, die während der Geschäftszeit stattgefunden haben und nicht ohne Wirkung auf die Kundschaft blieben. geht in seinem Beitrag der Frage nach, wie der gesetzliche Rahmen in der Praxis auszufüllen ist. Damit der legitime Prüfanspruch der Finanzverwaltung nicht zulasten der steuerehrlichen Unternehmer ausgetragen wird, ist daher sicherzustellen, dass die Nachschauen ermessensgerecht durchzuführen sind, der Anlass der Nachschau zu dokumentieren ist und eine Begründung erfolgt. Eine „Schwarze Liste“ der Finanzverwaltung mit Anlässen von Nachschauen muss aus rechtsstaatlichen Gründen auch überprüfbar sein, so lautet deshalb das Fazit des Beitrags.

[i]Eggert, Bp-Anpassungen im Jahresabschluss – Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB UAAAG-78115 Außerdem in diesem Heft: aus München kommentiert gewohnt praxisnah das neue BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer und zeigt dabei die Rückwirkungen zur steuerlichen Beratungspraxis. widmet sich im Buchführungs-Seminar der AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage, während sich im siebten Teil seiner Reihe zu den Bp-Anpassungen mit den Änderungen beim Eigenkapital befasst. Teil 8 und Teil 9 sind für die nächsten beiden BBK-Ausgaben geplant, so dass wir die Reihe dann abschließen werden.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 789
NWB ZAAAG-93175