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FG Baden-Württemberg 17.01.2018 12 K 2324/17, KSR 8/2018 S. 12

Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Ist ein Bauträger nach der früheren Verwaltungsauffassung bis zum Ergehen des (BStBl 2014 II S. 128, s. auch Mann, KSR 1/2014 S. 8) als Steuerschuldner nach § 13b UStG für bezogene Bauleistungen behandelt worden und beantragt er nun nachträglich die Änderung des Umsatzsteuerbescheids zu seinen Gunsten, darf das Finanzamt die Änderung laut FG Baden-Württemberg nicht davon abhängig machen, dass der Bauträger dem Bauhandwerker die Umsatzsteuer auf den ihm in Rechnung gestellten Nettobetrag bezahlt hat oder dass das Finanzamt mit dem Anspruch des Bauhandwerkers gegen den Bauträger auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann; § 17 UStG ist insoweit weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Eine (spätere) Auslegung des § 13b UStG durch die Gerichte, die von der Verwaltungsauffassung abweiche, s...

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