Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 32i Gerichtlicher Rechtsschutz

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (August 2018)

Ergänzende Vorschriften

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. EU L 119/1 (DSGVO, Anh. I.6)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom , BGBl I 2017, 2097

Verwaltungsanweisungen

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem , BMF-Schrb. vom , BStBl I 2018, 185 (Anh. III.19)

1. Finanzrechtsweg

1.1 Gegen den rechtsverbindlichen Beschluss der Aufsichtsbehörde (Abs. 1)

1Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines Landes (Art. 78 Abs. 1 DSGVO).

2Der Finanzrechtsweg ist gegeben (Satz 1),

für Streitigkeiten über Rechte hinsichtlich der Verarbeitung nach § 30 geschützter Daten zwischen

  1. einer betroffenen öffentlichen Stelle (§ 6 Abs. 1 bis 1c und Abs. 2) ihres Rechtsträgers,

  2. einer betroffenen nicht-öffentlichen Stelle (§ 6 Abs. 1d und 1e) oder

  3. einer betroffenen Person

und

  • der zuständigen Aufsichtsbehörde.

3Beschlüsse können Beschwerdeentscheidungen (Art. 77 DSGVO) oder verbindliche Anordnungen (Art. 58 Abs. 2 DSGVO) sein.

4Das gilt nicht für die Verar...