Online-Nachricht - Freitag, 08.06.2018

Einkommensteuer | Evaluierung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG (BZSt)

Das BZSt hat eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung zum Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils (Stand ) vorgenommen.

Hintergrund: Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde eine Regelung zur besonderen Bewertung der privaten Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (Plug-in-Hybrid) in § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG eingefügt. Nach der Gesetzesbegründung ist eine Evaluierung dieser neuen Vorschrift vorgesehen. Hiermit wurde das BZSt durch das BMF beauftragt. Grundlage für die Evaluierung ist das mit dem BMF abgestimmte Konzept des .

In seiner Untersuchung kommt das BZSz u.a. zu dem Ergebnis, dass

  • die im Laufe der technischen Entwicklung und der Preisentwicklung durch Massenfertigung sinkenden Fertigungskosten der Batterien für Elektrofahrzeuge in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG zutreffend abgebildet wurden,

  • das Ziel der Vorschrift jedoch nicht erreicht werden konnte,

  • Elektrofahrzeuge unabhängig von der Preisentwicklung der Batteriesysteme zu höheren Listenpreisen angeboten werden,

  • der Preisabstand von Elektrofahrzeugen zu den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor über den gesamten Beobachtungszeitraum nahezu konstant blieb,

  • die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG einen Ausgleich des Besteuerungsnachteils für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen zur Steigerung der Attraktivität als Dienstfahrzeug im zeitlichen Verlauf zunehmend nur eingeschränkt erreicht.

Hinweis:

Den Volltext der Gesetzesfolgenabschätzung des BZSt können Sie einsehen.

Quelle: NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAG-85547