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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 582

Rückforderung der Honorarzahlung wegen fehlender Unterschrift?

Jürgen F. Berners

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-84030 Beim OLG München (15 U 3342/17 Rae) war ein Verfahren zu der Frage rechtshängig, ob ein Mandant, der auf eine mitgeteilte Gebührenberechnung, die (nur) von einer angestellten Rechtsanwältin unterzeichnet worden war, geleistet hat, diese Leistung vom Kanzleiinhaber nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist herausverlangen kann, weil dieser insoweit ungerechtfertigt bereichert ist (vgl. § 812 BGB). Das OLG München hat hierzu Hinweise (§ 139 ZPO) erteilt, woraufhin die Berufung zurückgenommen worden ist. Das Verfahren hat den Eindruck entstehen lassen, dass das OLG München praxisbezogen auf den Sachverhalt geschaut hat, da die Folgen der Unwirksamkeit unzähliger Steuerberater- bzw. Anwaltsrechnungen im Raum steht.

Ausführlicher Beitrag s. .

Das Unterschriftserfordernis

[i]Gesetz verlangt qualifizierte SchriftformÜberwiegend wird in der Formulierung „nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten Berechnung“ (§ 10 Abs. 1 RVG) ein gesetzliches Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) gesehen. Die vom Gesetzgeber verwendete Formulierung spricht hingegen für mehr als bloße Schriftform, nämlich für eine qualifizierte Schriftform: die Unterzeichnung durch den Kanzleiinhaber selbst. Das Gericht geht hierauf jedoch nicht ein.

Unge...

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