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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 562

Überwachung von Arbeitnehmern als Ausdruck von Compliance

Professor Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-83576 Der Begriff Compliance erfasst die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien im Unternehmen. Compliance ist eine Aufgabe, die in erster Linie die Geschäftsleitung trifft. Will bzw. muss ein Arbeitgeber unternehmensinterne Maßnahmen zur Aufklärung eines gegenüber einem Arbeitnehmer bestehenden Verdachts einer schweren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung ergreifen, sollte er die hierbei generell zu berücksichtigenden Maßstäbe kennen und die jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen für die einzelnen Überwachungs-/Aufklärungsinstrumente genau beachten. Nur so kann er ihm drohende Beweisverwertungsverbote, Schadensersatzansprüche und Bußgelder vermeiden sowie sicherstellen, sich selber rechtstreu zu verhalten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Grundsätze zur Überwachung von Arbeitnehmern

[i]Voraussetzungen zulässiger ÜberwachungsmaßnahmenBei einer jeden gegen einen Arbeitnehmer gerichteten Überwachungsmaßnahme hat der Arbeitgeber drei Prinzipien – kumulativ – zu berücksichtigen. Und zwar darf eine Überwachung des Arbeitnehmers nur durchgeführt werden, wenn

  • der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung sowie

  • ein konkreter Anfangsverdacht besteht und

  • die Überwachung nicht lückenlos du...

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