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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 540

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen im Umlageverfahren

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-82272 Die Erstattungen von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und bei Mutterschaft sind im Praxisalltag für viele Arbeitgeber von großer Bedeutung. Die aktuell vom GKV-Spitzenverband neu verfassten „Grundsätzlichen Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)“ bilden für die Rechtsauslegung und -anwendung eine nützliche Arbeitshilfe.

Ausführlicher Beitrag s. .

U1-Verfahren: Teilnahme abhängig von der Betriebsgröße

[i]Beschäftigtenzahl als grds. maßgebliche BezugsgrößeZu den erstattungsberechtigten und umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören nur solche, die i. d. R. nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt. Allerdings werden zur Bestimmung der Beschäftigtenzahl bestimmte Personenkreise nicht mitgezählt, wie etwa Auszubildende und Schwerbehinderte.

[i]Vom Verfahren ausgenommene BetriebeIn der Praxis wenig bekannt: Bezuschusste betriebliche Einstiegsqualifizierungen (§ 54a SGB III) sowie Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (§ 79 Abs. 2 SGB III) sind vom Ausgleichsverfahren ausgenommen. Umlagen sin...

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