Keine Umsatzsteuerermäßigung für Bindung
selbst gefertigter Bilder durch eine Fotografen zu einem Fotobuch
- Behandlung als Gesamtleistung
Leitsatz
Die
Leistungen eines Fotografen fallen auch dann nicht unter § 12 Abs.
2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 49, wenn er die Bilder mittels
Klemmlasche zu einem "Fotobuch" bindet. Dies gilt auch für Zeiträume
vor dem - etwas anderes folgt weder aus dem (BStBl. I 2016, 483), noch aus einem - teilweise - abweichenden
Verwaltungshandeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAG-77975
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