Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II Leistungen; Mitwirkungspflichtverletzung
Leitsatz
Die Familienkasse ist zum Erlass eines auf der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen
beruhenden Kindergeld-Rückforderungsanspruchs verpflichtet, soweit das Kindergeld im Festsetzungszeitraum auf Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II tatsächlich angerechnet worden ist und der Kindergeldberechtigte die ungerechtfertigte
Überzahlung des Kindergelds nicht durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht selbst herbeigeführt hat (vgl. V 25.2 Abs.
2 Satz 3 DA-KG 2017).
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Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1732 NAAAG-73470
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.01.2018 - 9 K 1625/17 AO
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