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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 1625/17 AO

Gesetze: AO § 227 Abs.1, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 68 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 3

Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II Leistungen; Mitwirkungspflichtverletzung

Leitsatz

Die Familienkasse ist zum Erlass eines auf der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen beruhenden Kindergeld-Rückforderungsanspruchs verpflichtet, soweit das Kindergeld im Festsetzungszeitraum auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II tatsächlich angerechnet worden ist und der Kindergeldberechtigte die ungerechtfertigte Überzahlung des Kindergelds nicht durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht selbst herbeigeführt hat (vgl. V 25.2 Abs. 2 Satz 3 DA-KG 2017).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1732
NAAAG-73470

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 11.01.2018 - 9 K 1625/17 AO

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