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BBK Nr. 4 vom Seite 155

Incentive-Reisen an Geschäftspartner

Julia Breer und Karin Goy

Incentive-Reisen [i]Schönfeld/Plenker, Incentive-Reisen, Lexikon NWB WAAAD-14611 werden oftmals Geschäftspartnern als Anreiz zugewendet. Doch nicht bei jeder Incentive-Reise kann der Incentive-Geber seine Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Der Beitrag stellt die differenzierte ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Incentive-Reisen einander gegenüber. Dabei wird auch auf die Pauschalierung nach § 37b EStG eingegangen. Die rechtlichen Grundsätze werden anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Definition Incentive-Reisen

Das [i]Langenkämper, Incentives, infoCenter NWB WAAAB-80571 Wort „Incentive“ bedeutet übersetzt Anreiz. Incentive-Reisen sind Reisen mit mindestens einer Übernachtung und einem vorwiegend touristischen Hintergrund, die oftmals an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner gewährt werden.

Bei Incentive-Reisen gibt es zahlreiche Fallgestaltungen. Sie dienen beispielsweise

  • als Belohnung für erbrachte Leistungen,

  • als Anreiz zur Steigerung der Leistung,

  • zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen,

  • als Rabatt auf eine Lieferung oder Leistung,

  • als Prämie bzw. Preis in Verbindung mit Preisausschreiben oder Verkaufswettbewerben,

  • zur Förderung der Mitarbeitermoral oder zur Reduzierung von Fehltagen.S. 156

II. Incentive-Reisen mit Geschäfts...

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