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BFH 27.07.2017 III R 1/09, StuB 2/2018 S. 78

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags und Betreuungsfreibetrags

(1) Die in den Veranlagungszeiträumen 2000 bis 2004 bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten zu berücksichtigenden Grundfreibeträge (§ 32a EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. (2) Die Höhe der zumutbaren Belastung i. S. des § 33 Abs. 3 EStG ist stufenweise zu ermitteln (Anschluss an NWB GAAAG-41508, BStBl 2017 II S. 684 = Kurzinfo StuB 2017 S. 441 NWB MAAAG-46399; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 9, Abs. 3, § 31, § 32 Abs. 6, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 5, § 33 Abs. 3, § 33a Abs. 2 EStG 2000 bis 2004; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Der BFH hatte das vorliegende Revisionsverfahren ausgesetzt, bis das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde gegen das NWB GAAAD-35183 (BStBl 2010 II S. 414 = Kurzinfo StuB 2010 S. 159 NWB IAAAD-37845) entschieden h...

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