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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen und des Grundfreibetrags bei Zusammenveranlagung
(1) Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 1.2.2006 – X B 166/05, BStBl II S. 420). Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (2) Der im Jahr 2005 im Fall der Zusammenveranlagung zu berücksichtigende Grundfreibetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. mit Abs. 5 EStG 2005; Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1 GG).
Die Ausführungen des Senats zur beschränkten Abzugsfähigkei...