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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 870/17

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 45, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Steuerfreie Überlassung nach § 3 Nr. 45 EStG setzt Zurechnung der überlassenen Gegenstände beim Arbeitgeber voraus

Zurechnung von Leasinggegenständen

Leitsatz

Eine gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfreie Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte liegt nicht vor, wenn die vom Arbeitgeber geleasten und den Arbeitnehmern überlassenen Datenverarbeitungsgeräte nach den Grundsätzen zur Zurechnung von Leasinggegenständen nicht dem Arbeitgeber, sondern den Arbeitnehmern zuzurechnen sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:SFGLEIP:2017:0211.8K870.17.00

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2018 S. 312
GStB 2018 S. 115 Nr. 4
IAAAG-69945

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Sächsisches FG, Urteil v. 02.11.2017 - 8 K 870/17

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