Verfahrensrecht | AEAO an Datenschutz-Grundverordnung angepasst (BMF)
Das BMF hat den AEAO im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab dem angepasst ().
Im Wesentlichen wurde der AEAO zu § 30 (Steuergeheimnis) grundlegend überarbeitet. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Lesen Sie zum Thema die NWB-Aufsatzreihe von Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem :
sowie
den Beitrag von Golland, Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung - Neue Herausforderungen für Unternehmen, .
Fundstelle(n):
NWB EAAAG-69728