Online-Nachricht - Freitag, 12.01.2018

Verfahrensrecht | AEAO an Datenschutz-Grundverordnung angepasst (BMF)

Das BMF hat den AEAO im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab dem angepasst ().

Im Wesentlichen wurde der AEAO zu § 30 (Steuergeheimnis) grundlegend überarbeitet. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-69728