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PiR 1/2018 S. 23

DRSC setzt IFRIC-Entscheidung zu IAS 12 auf seine Agenda

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hatte in einer vorläufigen Agenda-Entscheidung im Rahmen seiner März-Sitzung zur Frage der Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern für ein Wahlrecht zur Anwendung von IAS 12 oder IAS 37 gestimmt (eine stetige Anwendung der Methode vorausgesetzt). In der September-Sitzung (Agenda Paper 5B) entschied sich das IFRS IC in einer finalen agenda decision jedoch gegen ein Wahlrecht. Es bedarf vielmehr einer finalen Beurteilung durch den Anwender. Um in den Anwendungsbereich des IAS 12 zu fallen, müssten die Zinsen und Strafzahlungen der Definition von Ertragsteuern gem. IAS 12 entsprechen. Sofern diese Definition nicht erfüllt ist, kann nur IAS 37 Anwendung finden. Diese Entscheidung sei zudem nach IAS 1.122 als w...

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