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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1366

Fristenfalle: Die komprimierte Steuererklärung bei der Antragsveranlagung

André Deutschländer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-63797 Vor allem für die sogenannten Antragsveranlager verspricht die Abgabe der Einkommensteuererklärung in komprimierter Form nicht nur Vorteile, sondern kann in verfahrensrechtlicher Hinsicht auch ein Risikofaktor sein. Da sich das Jahr dem Ende zuneigt und sich zahlreiche Steuerpflichtige von der Abgabe ihrer Antragsveranlagung erneut hohe Erstattungsbeträge versprechen, weist dieser Beitrag auf die verfahrensrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Abgabe in komprimierter Form hin.

Ausführlicher Beitrag s. .

Einschränkung der komprimierten Steuererklärung

Ab dem wird das Angebot der komprimierten Einkommensteuererklärung eingeschränkt. Jedoch gilt die Abschaffung dieses Übermittlungswegs zunächst nur für steuerlich beratene Steuerpflichtige. Diejenigen, die unberaten sind und keine Gewinneinkünfte haben, können ihre Steuererklärung weiterhin in komprimierter Form oder gänzlich in Papierform einreichen.

Zugang der komprimierten Steuererklärung

Der [i] Deutscher Steuerberaterverband e. V., Online-Meldung v. 14.6.2017 Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG setzt die Abgabe einer ordnungsgemäßen Einkommensteuererklärung i...

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