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StuB Nr. 22 vom Seite 859

Zum Schicksal gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Einbringungen

Anmerkungen zum

StB Dr. Martin Weiss

Das FG Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der gewerbesteuerliche Verlustvortrag i. S. des § 10a GewStG bei der Ausgliederung des gesamten Betriebs aus einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG übergeht. Der nachfolgende Beitrag stellt die Entscheidungsgründe des Gerichts und die sich daraus ergebenen Konsequenzen vor.

I. Leitsätze

  1. [i]Mindermann/Blatt, Verlustausgleich – Verlustabzug, Grundlagen NWB CAAAE-60556 Meier, Verlustausgleich – Verlustabzug, infoCenter NWB KAAAA-88455 Bei Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft kann der in dem Unternehmen vor Einbringung entstandene Fehlbetrag auf Ebene der Personengesellschaft auch weiterhin insgesamt, jedoch nur von dem Betrag abgezogen werden, der vom gesamten Gewerbeertrag entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel auf den oder die einbringenden Mitunternehmer entfällt.

  2. Das Merkmal der Unternehmensidentität bleibt bei der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft auch dann von Bedeutung, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft ist.

II. Sachverhalt

Die Klägerin des Verfahrens ist eine GmbH, die Gesamtrechtsnachfolgerin der W KG und der W AG geworden ist. Die W AG beschäftigte sich mit der Einwicklung von Hard...

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