IFRS 16

Anhang A: Definitionen [1]

Dieser Anhang ist fester Bestandteil des Standards.


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Bereitstellungsdatum
Datum, zu dem ein Leasinggeber einem Leasingnehmer einen zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung bereitstellt.
Wirtschaftliche Nutzungsdauer
Entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich für einen oder mehrere Nutzer wirtschaftlich nutzbar ist, oder die Anzahl an Produktions- oder ähnlichen Einheiten, die ein oder mehrere Nutzer voraussichtlich mit einem Vermögenswert erzielen können.
Effektiver Zeitpunkt der Änderung
Datum, zu dem beide Seiten eine Änderung des Leasingverhältnisses vereinbaren.
Beizulegender Zeitwert
Zwecks Anwendung der in diesem Standard enthaltenen Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.
Finanzierungsleasing
Ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Feste Zahlungen
Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leistet, um über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt zu sein, ohne variable Leasingzahlungen.
Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis
Die Summe aus:
(a) den dem Leasinggeber im Rahmen eines Finanzierungsleasings zustehenden Leasingzahlungen; und
(b) jedem dem Leasinggeber zufallenden, nicht garantierten Restwert.
Beginn des Leasingverhältnisses
Das Datum der Leasingvereinbarung oder das Datum, an dem sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der wesentlichen Bedingungen der Leasingvereinbarung verpflichten, je nachdem, welches von beiden das frühere ist.
Anfängliche direkte Kosten
Zusätzliche Kosten, die bei der Erlangung eines Leasingverhältnisses entstehen und ohne dessen Abschluss nicht angefallen wären, mit Ausnahme der Kosten, die einem Leasinggeber, der Hersteller oder Händler ist, in Verbindung mit einem Finanzierungsleasing entstehen.
Dem Leasingverhältnis zugrunde liegender Zinssatz
Der Zinssatz, bei dem der Barwert (a) der Leasingzahlungen und (b) des nicht garantierten Restwerts der Summe aus (i) dem beizulegenden Zeitwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts und (ii) allen etwaigen anfänglichen direkten Kosten des Leasinggebers entspricht.
Leasingverhältnis
Ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts (des zugrunde liegenden Vermögenswerts) berechtigt.
Leasinganreize
Zahlungen, die ein Leasinggeber im Zusammenhang mit einem Leasingverhältnis an einen Leasingnehmer leistet, oder die Rückerstattung oder Übernahme von Kosten des Leasingnehmers durch den Leasinggeber.
Änderung eines Leasingverhältnisses
Eine in den ursprünglichen Bedingungen nicht vorgesehene Änderung des Umfangs eines Leasingverhältnisses oder des für das Leasingverhältnis zu entrichtenden Entgelts (wenn beispielsweise ein zusätzliches Recht auf Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte eingeräumt oder ein bestehendes Recht gekündigt oder die vertragliche Laufzeit des Leasingverhältnisses verlängert oder verkürzt wird.)
Leasingzahlungen
Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leistet, um das Recht zu erhalten, einen zugrunde liegenden Vermögenswert über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen; hierzu zählen:
(a) feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) ohne Leasinganreize;
(b) variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind;
(c) der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird; und
(d) Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn aus der Laufzeit hervorgeht, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnimmt.
Für den Leasingnehmer schließen Leasingzahlungen auch Beträge ein, die er im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen; nicht als Leasingzahlungen zu betrachten sind Zahlungen für Nichtleasingkomponenten eines Vertrags, es sei denn, der Leasingnehmer entscheidet sich dafür, diese mit einer Leasingkomponente zu kombinieren und beide als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
Für den Leasinggeber schließen Leasingzahlungen auch alle etwaigen Restwertgarantien ein, die er vom Leasingnehmer, einer mit dem Leasingnehmer verbundenen Partei oder einem nicht mit dem Leasinggeber verbundenen Dritten, der bzw. die finanziell zur Erfüllung der mit der Garantie verbundenen Verpflichtungen in der Lage ist, erhält. Nicht als Leasingzahlungen zu betrachten sind Zahlungen für Nichtleasingkomponenten.
Laufzeit des Leasingverhältnisses
Die unkündbare Grundlaufzeit, in der ein Leasingnehmer zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt ist, sowie
(a) die Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option auch tatsächlich ausüben wird; und
(b) die Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.
Leasingnehmer
Ein Unternehmen, das gegen Zahlung eines Entgelts das Recht erhält, einen zugrunde liegenden Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers
Der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde.
Leasinggeber
Ein Unternehmen, das gegen Zahlung eines Entgelts das Recht einräumt, einen zugrunde liegenden Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis
Die Bruttoinvestition in ein Leasingverhältnis, abgezinst zu dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz.
Operating-Leasingverhältnis
Ein Leasingverhältnis, bei dem nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Optionale Leasingzahlungen
Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leisten muss, um in den unter eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption fallenden, nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossenen Zeiten zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt zu sein.
Verwendungszeitraum
Der gesamte Zeitraum, in dem ein Vermögenswert zur Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden genutzt wird (einschließlich etwaiger nicht aufeinanderfolgender Zeiträume).
Restwertgarantie
Eine Garantie, die eine nicht mit dem Leasinggeber verbundene Partei gegenüber dem Leasinggeber abgibt, wonach der Wert (oder ein Teil des Werts) des zugrunde liegenden Vermögenswerts am Ende des Leasingverhältnisses eine bestimmte Mindesthöhe erreichen wird.
Nutzungsrecht
Ein Vermögenswert, der das Recht eines Leasingnehmers auf Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts während der Laufzeit des Leasingverhältnisses darstellt.
Kurzfristiges Leasingverhältnis
Ein Leasingverhältnis, dessen Laufzeit am Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt. Ein Leasingverhältnis mit einer Kaufoption ist kein kurzfristiges Leasingverhältnis.
Unterleasingverhältnis
Eine Transaktion, bei der ein zugrunde liegender Vermögenswert von einem Leasingnehmer („Unterleasinggeber“) an einen Dritten weitervermietet wird, das Leasingverhältnis („Hauptleasingverhältnis“) zwischen Hauptleasinggeber und Hauptleasingnehmer aber weiter wirksam bleibt.
Zugrunde liegender Vermögenswert
Ein Vermögenswert, der Gegenstand eines Leasingverhältnisses ist, bei dem ein Leasinggeber einem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung dieses Vermögenswerts eingeräumt hat.
Noch nicht realisierter Finanzertrag
Die Differenz zwischen
(a) der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis; und
(b) der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis.
Nicht garantierter Restwert
Der Teil des Restwerts des zugrunde liegenden Vermögenswerts, dessen Realisierung durch einen Leasinggeber nicht gesichert ist oder nur durch eine mit dem Leasinggeber verbundene Partei garantiert wird.
Variable Leasingzahlungen
Der Teil der Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leistet, um einen zugrunde liegenden Vermögenswert über die Laufzeit des Leasingverhältnisses nutzen zu dürfen, der variiert, weil sich nach dem Bereitstellungsdatum Fakten und Umstände geändert haben, die über den bloßen Zeitablauf hinausgehen.
In anderen Standards definierte und im vorliegenden Standard mit derselben Bedeutung verwendete Begriffe
Vertrag
Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet.
Nutzungsdauer
Der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist; die voraussichtlich mit dem Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
[TAAAG-61632]

1Anm. d. Red.: Der International Financial Reporting Standard 16 Leasingverhältnisse (IFRS 16) ist mit Wirkung v. in Kraft getreten und spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Vgl. hierzu Paragraph C1.