IFRS 16 C20BC

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.

COVID-19-bezogene Mietkonzessionen für Leasingnehmer

C20BC

Nach Paragraph 2 dieses Standards hat der Leasingnehmer den praktischen Behelf in Paragraph 46A auf ähnlich ausgestaltete Verträge und unter ähnlichen Umständen konsistent anzuwenden, unabhängig davon, ob der Vertrag deshalb für den praktischen Behelf in Frage kam, weil der Leasingnehmer die Verlautbarung COVID- 19-bezogene Mietkonzessionen (siehe Paragraph C1A) oder die Verlautbarung COVID-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem (siehe Paragraph C1C) angewandt hat.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632