IFRS 16 C2

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.

Übergangsvorschriften

C2

Für die Zwecke der Vorschriften der Paragraphen C1–C20E ist der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Beginn des Geschäftsjahres, in dem das Unternehmen diesen Standard erstmals anwendet.

Fundstelle(n):
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TAAAG-61632