IFRS 16 53

Leasingnehmer

Angaben

53

Der Leasingnehmer hat für die Berichtsperiode die folgenden Beträge anzugeben:

(a)

Abschreibungen für das Nutzungsrecht nach Gruppen zugrunde liegender Vermögenswerte,

(b)

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten,

(c)

Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach Paragraph 6 bilanziert werden; der Aufwand für Leasingverhältnisse mit maximal einmonatiger Laufzeit muss darin nicht enthalten sein,

(d)

Aufwand für Leasingverhältnisse, die Vermögenswerte von geringem Wert betreffen und die nach Paragraph 6 bilanziert werden; Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse nach Buchstabe c, die einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen, darf darin nicht enthalten sein,

(e)

Aufwand für variable Leasingzahlungen, die in die Bewertung dieser Leasingverbindlichkeiten nicht einbezogen wurden,

(f)

Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten,

(g)

die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse,

(h)

Zugänge bei den Nutzungsrechten,

(i)

Gewinne und Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen und

(j)

Buchwerte der Nutzungsrechte am Ende der Berichtsperiode nach Gruppe zugrunde liegender Vermögenswerte.

Fundstelle(n):
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TAAAG-61632