IFRS 16 17

Identifizierung eines Leasingverhältnisses (Paragraphen B9-B33)

Leasinggeber

17

Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten beinhalten, hat der Leasinggeber die vertraglich vereinbarte Gegenleistung gemäß den Paragraphen 73–90 von IFRS 15 aufzuteilen.

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TAAAG-61632