Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

In der dritten und letzten Phase (§ 4 Rn. 6 f.) soll die Refinanzierung des gemeindlichen Erschließungsaufwands abgeschlossen werden: Nachdem der beitragsfähige Aufwand ermittelt (§§ 6 ff.) und nach Abzug des gemeindlichen Eigenanteils und anderer Deckungsmittel jedem einzelnen erschlossenen Grundstück rechnerisch zugeordnet worden ist (§§ 11 ff.), geht es nun um den Ausgleich dieses grundstücksbezogenen Anteils durch die einzelnen Beitragspflichtigen entsprechend dem Grundsatz der nachträglichen Aufwandserstattung. Abschließend will – und muss (§ 3 Rn. 10) – die Gemeinde liquidieren. Die Heranziehungsphase beginnt grundsätzlich mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten (§ 15) für die beitragspflichtigen Grundstücke (§ 16). Das einzelne grundstücksbezogene Beitragsschuldverhältnis muss dann konkretisiert, nämlich durch Beitragsbescheid gegenüber dem persönlich Beitragspflichtigen mit einer bezifferten Höhe festgesetzt werden (§ 17). Will die Gemeinde bereits vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten – zur Vorfinanzierung – Geld, kann sie Teilbeiträge im Wege der Kostenspaltung verlangen, Vorausleistungen erheben oder Ablösungsvertr...