Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-482-59379-6

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 294 Einzubeziehende Unternehmen, Vorlage- und Auskunftspflichten

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (November 2017)

Ausgewählte Literatur

Heydemann/Koenen, Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei Kapitalgesellschaften in Theorie und Praxis, DB 1992 S. 2253; Karl/Reinke, Der Spartenkonzern, Abgrenzung des Konsoli­dierungskreises, WPg 1991 S. 693; Mujkanovic, Zweckgesellschaften nach BilMoG, ; Weimar, Regelungsbefugnis des Bilanzrichtlinien-Gesetzgebers für Auslandssachverhalte?, DB 1987 S. 521.

I. Regelungsinhalt

1§ 294 HGB trifft Regelungen auf drei Feldern:

  • Abs. 1 grenzt den Kreis der im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ab (Konsolidierungskreis) (→ Rz. 2).

  • Abs. 2 enthält im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit Angabepflichten bei wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises (→ Rz. 3).

  • Abs. 3 verpflichtet das Tochterunternehmen, dem Mutterunternehmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bestimmte Unterlagen vorzulegen und sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen (→ Rz. 17).

II. Abgrenzung des Konsolidierungskreises (Abs. 1)

2§ 294 HGB grenzt i. V. mit §§  290, 296 HGB den Konsolidierungskreis ab. Die Arbeitsteilung ist wie folgt:

  • § 290 HGB definiert das Mutter-Tochter-Verhältnis (→ § 290 Rz. 8 ff.).

  • § 294 Abs. 1 HGB sieht als Regel die Einbeziehung sämtlicher Tochterunternehmen, unabhängig von ihrem Sitz und (so klarstellend das BilRUG) ihrer Rechtsform, in den Konzernabschluss vor (Weltabschlussprinzip).

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