Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 13 Erschlossene Grundstücke

1Steht der umlagefähige Erschließungsaufwand fest, muss er auf die Anlieger vorteilsgerecht verteilt werden (vgl. § 11 Rn. 2). Nun wird jedem einzelnen Grundstück, dem die Anlage einen beachtlichen Sondervorteil vermittelt, „sein“ Anteil am Erschließungsaufwand (in Euro und Cent) rechnerisch zugeschrieben. Dazu muss zunächst geklärt werden, welche Grundstücke bei der Verteilung überhaupt zu berücksichtigen sind (das „Ob“). Im bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht heißt es in § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB dazu in schlichter Kürze: Der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Eine detailliertere, im Wesentlichen aber inhaltsgleiche Regelung enthält das baden-württembergische Landesrecht in §§ 38 Abs. 1, 39 KAG BW. Die erschlossenen Grundstücksflächen bilden das sog. Abrechnungsgebiet.

I. Gegenstand der Verteilung

2Der Wortlaut des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bedarf zunächst mit Blick auf den Gegenstand der Verteilung in zweifacher Hinsicht der Präzisierung. Mit der Formulierung „der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand“ ist nach der Gesetzessystematik nur der beitragsfähige Ersc...