Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 9 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand

1Das vorangegangene Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, welche Kosten nach Maßgabe von § 128 BauGB (§§ 22, 35 KAG BW) erschließungsbeitragsrechtlich grundsätzlich Berücksichtigung finden. Der so bestimmte Erschließungsaufwand kann beitragsfähig sein, muss es aber nicht. Um die Qualität der Beitragsfähigkeit zu erreichen, muss er drei weitere rechtliche Filter durchlaufen: die Satzungsbestimmung über den Umfang der Erschließungsanlage (Rn. 2), die Beschränkung auf das Erforderliche (Rn. 3 ff.) und die Begrenzung durch den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (Rn. 15). Nur was durch alle Filter kommt, ergibt den beitragsfähigen Erschließungsaufwand.

I. Satzungsrechtliche Regelungen zum Umfang der Erschließungsanlagen

2Die Erschließungsbeitragssatzung enthält gemäß § 132 Nr. 1 BauGB (§ 34 Nr. 1 KAG BW) eine Bestimmung über den Umfang der Erschließungsanlagen, also deren räumliche Ausdehnung (dazu § 5 Rn. 8). Damit legt die Gemeinde im Vorhinein generell-abstrakt fest, welchen Umfang von Erschließungsanlagen sie der Beitragsabrechnung höchstens zugrunde legen will. Das schließt einen umfangreicheren Ausbau nicht aus. Im ...