Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 6 Beitragsfähige Erschließungsanlagen

I. Gesetzliche Festlegung der beitragsfähigen Erschließungsanlagen

1Der Bundesgesetzgeber hat in § 127 Abs. 2 BauGB diejenigen Erschließungsanlagen abschließend aufgezählt, für welche die Gemeinden Erschließungsbeiträge erheben dürfen und müssen. Beitragsfähig sind danach öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze (Nr. 1), öffentliche unbefahrbare Verkehrsanlagen (Nr. 2), Sammelstraßen (Nr. 3), Parkflächen und Grünanlagen (Nr. 4) und Immissionsschutzanlagen (Nr. 5). Diese gesetzliche Festlegung ist für die Gemeinden bindend, kann also nicht durch Satzung verändert werden. In den Ländern, die von ihrer Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht bislang Gebrauch gemacht haben, ist dieser Kreis der beitragsfähigen Erschließungsanlagen im Wesentlichen beibehalten worden. In Bayern hat der Landesgesetzgeber die bundesrechtlichen Definitionen in Art. 5a Abs. 2 BayKAG nahezu wörtlich übernommen und lediglich die Beitragsfähigkeit von Grünanlagen etwas enger gefasst (vgl. Art. 5a Abs. 3 BayKAG). In Baden-Württemberg wurde der Katalog beitragsfähiger Anlagen einerseits u...